Ab ins HomeOffice: Ab heute greift die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung – zunächst bis zum 15. März …
Das bedeutet – so lautet es auf der Webpage der Bundesregierung: „Arbeitgeber müssen überall dort HomeOffice anbieten, wo es möglich ist. Das sieht die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung vor … Denn: In vielen Lebensbereichen sind weitere Kontaktbeschränkungen und zusätzliche Infektionsschutzmaßnahmen kaum mehr möglich. Daher sind zusätzliche und zeitlich befristete Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes als Beiträge zum Gesundheitsschutz der […]