Homeoffice verpflichtend

Ab ins HomeOffice: Ab heute greift die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung – zunächst bis zum 15. März …

Das bedeutet – so lautet es auf der Webpage der Bundesregierung: „Arbeitgeber müssen überall dort HomeOffice anbieten, wo es möglich ist. Das sieht die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung vor … Denn: In vielen Lebensbereichen sind weitere Kontaktbeschränkungen und zusätzliche Infektionsschutzmaßnahmen kaum mehr möglich. Daher sind zusätzliche und zeitlich befristete Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes als Beiträge zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten unbedingt notwendig … Die Verordnung gilt befristet bis 15. März.

Arbeitgeber werden verpflichtet, ihren MitarbeiterInnen HomeOffice anzubieten – soweit keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.

Was diese allerdings beinhalten, wird nicht klar definiert. Aber: Der Arbeitgeber braucht für die Ablehnung von Heimarbeit einen handfesten Grund. Wie beispielsweise der, dass ein Mitarbeiter keinen Zugang zum Firmennetzwerk hat, weil er keinen Mobilrechner hat. Und: Es drohen empfindliche Ordnungsstrafen.

Umgekehrt können sich MitarbeiterInnen beim Betriebsrat, der Arbeitsschutzbehörde oder dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab sofort über ihre Arbeitgeber beschweren, wenn ihnen aus ihrer Sicht zu Unrecht die Möglichkeit zum HomeOffice verweigert wird. Zuvor sollte zunächst allerdings erst einmal das Gespräch direkt mit dem Arbeitgeber gesucht werden.

Gelten im HomeOffice dieselben Rechte und Pflichten wie im Betrieb?

Auf Anfrage der Hessisch Niedersächsischen Allgemeinen (HNA) informierte die Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG (ARAG) über Rechtsansprüche und Verpflichtungen der ArbeitnehmerInnen bei der Heimarbeit.

Dürfen Arbeitnehmer im HomeOffice überwacht werden?

Einige Chefs fürchten, dass ihre Angestellten sich daheim ohne ein Büro nicht richtig konzentrieren können. Doch ist eine Überwachung durch den Arbeitgeber im HomeOffice erlaubt? Die Möglichkeiten zur Kontrolle im digitalen Zeitalter sind zwar vielfältig, jedoch: ArbeitnehmerInnen sind auch in den eigenen vier Wänden durch die allgemeinen Persönlichkeitsrechte geschützt und dürfen daher nicht bei ihrer Arbeit heimlich überwacht werden!

Bei Spaziergängen, Einkäufen oder längeren Pausen während der Arbeitszeit droht Abmahnung.

Falls Sie allerdings während ihrer Arbeitszeit einen langen Spaziergang machen, einkaufen gehen oder längere Zeit nicht erreichbar sind, kann der Arbeitgeber überprüfen lassen, ob Sie das Haus regelmäßig verlassen. Im schlimmsten Fall droht dem Angestellten auch während der Corona-Pandemie eine Anmahnung.

Sind ArbeitnehmerInnen im HomeOffice gegen Unfälle versichert?

Auch im HomeOffice oder als mobile/r ArbeitnehmerIn unterliegen Angestellte grundsätzlich dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt auch in der Corona-Krise.

Jedoch tritt dieser nur in Kraft, wenn es sich um tatsächlich dienstliche Tätigkeiten handelt, beispielsweise bei Unfällen auf dem Weg zum Diensttelefon. Bei Verletzungen auf Wegen zur Toilette oder in die Küche greift dieser Unfallschutz nicht mehr, da der Arbeitgeber keinen Einfluss auf die Gestaltung der Gänge in der eigenen Wohnung nehmen kann.

Kundendaten gehören nicht auf den (Küchen-) Tisch!

Sowohl im Büro als auch im HomeOffice müssen Angestellte ihre Vertraulichkeitspflichten einhalten. Das bedeutet, dass interne Daten und vertrauliche Informationen vor Einblicken durch Dritte geschützt werden müssen. Denn Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen auch zu Hause gewahrt werden. Sie sollten also stets dafür sorgen, dass keine Kundendaten offen auf dem Tisch liegen. Auch im Corona-HomeOffice nicht.

Wie wird die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung in Niedersachsen umgesetzt?

Niedersachsens Sozialministerin Dr. Carola Reimann hat namens der Landesregierung auf eine Dringliche Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geantwortet. Dabei ging es darum:

Wie sieht die von Ministerpräsident Stephan Weil angekündigte mittelfristige Strategie für Niedersachsen aus …?

Ministerin Dr. Carola Reimann:

„Die Landesregierung begrüßt die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums, die zu einer weiteren Ausweitung von HomeOffice führen wird.

Herzstück ist … die Verpflichtung der Arbeitgeber, HomeOffice anzubieten.

Neben der Kontaktreduzierung selbst und dem Tragen von Masken im Betrieb sieht diese Verordnung vor, dass: der Arbeitgeber darlegen muss, wenn eventuell zwingende betriebsbedingte Gründe der Tätigkeit im HomeOffice entgegenstehen.

Die Landesregierung teilt das Ziel der Verordnung, angesichts der hohen 7-Tage-Inzidenzwerte einen bestmöglichen Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicherzustellen und zugleich eine wirtschaftliche Betätigung der Betriebe aufrechtzuerhalten.

Es ist richtig, die im privaten und gesellschaftlichen Bereich deutlich verschärften Kontaktbeschränkungen auch im betrieblichen Kontext nachzuvollziehen.

Die Zuständigkeit zum Vollzug dieser Verordnung liegt in Niedersachsen bei den zehn Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern.

Sie sind sowohl für Beschwerden und Kontrollen als auch für Anfragen und Beratung in Zusammenhang mit dieser Verordnung zuständig.

Neben der Kontrolle ist auch die Beratung der betreuten Betriebe eine originäre Aufgabe der Gewerbeaufsichtsämter.

Corona hat dem Arbeiten im HomeOffice einen richtigen Schub gegeben. Und doch sehe ich, dass die Zahl an Pendlerinnen und Pendlern genauso wie der Beschäftigten, die wieder täglich in den Unternehmen sind, stetig zunimmt.

Deswegen rufe ich alle Unternehmen auf, die guten Erfahrungen der letzten Monate mit der mobilen Arbeit weiter zu nutzen!“

Zehn Tipps für den Alltag im HomeOffice

Zuhause arbeiten – das ist für Viele Neuland. Hier ein paar Tipps, wie das Arbeiten von zuhause aus leichter fällt.

1. Behalten Sie Ihre Arbeitsroutine bei, stehen Sie jeden Tag zur gleichen Zeit auf!

Ihr Beibehalten der regulären Arbeitsroutine und Disziplin hilft Ihnen dabei, Privates und Arbeit klarer zu trennen sowie den Alltag zuhause besser zu strukturieren.

2. Richten Sie sich einen festen Arbeitsplatz ein, getrennt von Räumen, in denen Sie normalerweise entspannen.

Natürlich klingt das Arbeiten von der Couch aus verlockend. Doch Orte wie dieser sind für die Entspannung und Freizeit gedacht. Richten Sie sich daher Ihren Arbeitsplatz getrennt und geordnet ein, um zu signalisieren: Hier wird gearbeitet. Außerdem kann eine falsche Sitzposition zu Folgeschäden wie Rückenschmerzen führen.

3. Gestalten Sie Ihre Pausen abwechslungsreich

Die Wege zum Arbeitsplatz, zur Kaffeemaschine oder der kurze Spaziergang in der Mittagspause fallen zuhause weg. Schon wenige Sportübungen, zum Beispiel während der Pause, können die fehlende Bewegung ersetzen und stärken nicht nur die physische, sondern auch die psychische Gesundheit. Regelmäßiges Stoßlüften sorgt außerdem für frische Luft und schützt vor Müdigkeit.

4. Kommunizieren Sie regelmäßig mit Ihren KollegInnen, um ein Gefühl von Isolation zu vermeiden.

Für viele Menschen ist das Fehlen der KollegInnen eine der größten Hürden während des HomeOffice. Machen Sie sich bewusst, dass es im Moment den meisten so geht und trauen Sie sich, andere regelmäßig zu kontaktieren. So vermeiden Sie nicht nur ein Gefühl der Isolation bei sich selbst, sondern auch bei anderen und beugen psychischer Überlastung vor.

5. Gestalten Sie Ihren Arbeitsplatz ergonomisch, um Rückenbeschwerden zu vermeiden!

Nicht jede/r hat zuhause die richtige Büroausstattung. Es lohnt sich aber auf jeden Fall, den Arbeitsbereich ergonomisch zu gestalten und beispielsweise in den passenden Bürostuhl zu investieren. Kontaktieren Sie hierfür auch Ihren Arbeitgeber, der gegebenenfalls die Kosten übernimmt.

6. Treffen Sie sich digital mit Ihren KollegInnen zur Pause

Bei den meisten ist die Pause mit den KollegInnen fester Bestandteil des Arbeitsalltags. Nutzen Sie digitale Möglichkeiten wie Videoanrufe, um die Mittagspause eventuell gemeinsam mit anderen zu verbringen. Das mag anfangs ungewohnt sein und ersetzt natürlich nicht den persönlichen Austausch. Trotzdem fühlt man sich weniger allein und verliert nicht den Anschluss zu den KollegInnen.

7. Tragen Sie Arbeitskleidung statt Jogginghose!

Die Verlockung ist groß: eine bequeme Jogginghose ist gemütlich und in der Videokonferenz fällt diese im HomeOffice niemandem auf. Doch das Beibehalten der gewohnten Arbeitskleidung kann genauso hilfreich für das Aufrechterhalten der Arbeitsatmosphäre sein, wie das Einrichten eines abgetrennten Arbeitsplatzes oder das Einhalten der gewohnten Arbeitszeit. Außerdem, wie sagte Modekaiser Karl Lagerfeld immer: „Wer eine Jogginghose trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren …“ 😉

8. Vermeiden Sie während der Arbeitszeit soweit möglich Ablenkungsfaktoren wie Kinder, Haustiere oder den Fernseher

Sofern Sie zuvor nicht in einem Großraumbüro tätig waren, sind Sie womöglich an eine ruhige und konzentrierte Arbeitsatmosphäre gewöhnt. Behalten Sie dies bei und vermeiden Sie nach Möglichkeit alle Ablenkungsmöglichkeiten wie Kinder, Haustiere, störende Geräte oder auffällige Dekorationen in Ihrem Arbeitsbereich.

9. Kommunizieren Sie Ihre Arbeitszeiten und Arbeitstage klar mit den KollegInnen

Machen Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen deutlich, dass Sie in der Regel nur während eines festgelegten Zeitfensters tätig sind. Durch die fehlende räumliche Trennung von Büro und zuhause laufen Sie ansonsten Gefahr, ständig erreichbar zu sein und mehr zu arbeiten als normal.

10. Stellen Sie einen Zeitplan mit Ihren Zielen und Meilensteinen auf!

Beschreiben Sie Ihre Ziele genau und stellen Sie dementsprechend einen Zeitplan auf. Das hilft Ihnen, die Arbeit einzuteilen und sich weder zu über- noch zu unterfordern. Zudem bringt es Struktur in Ihre Arbeit und somit in Ihren Alltag zuhause.

Bleiben Sie gesund – und im HomeOffice, wenn das bei Ihnen möglich ist!

Nutzen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit die Möglichkeit, im HomeOffice zu arbeiten, und freuen Sie sich auf die Zeit, wenn Sie Ihre KollegInnen in Zukunft wieder persönlich treffen können.

Genießen Sie die Zeit – das HomeOffice bietet viele Vorteile

Die Tätigkeit im HomeOffice verringert bei vielen ArbeitnehmerInnen nicht nur das Corona-Infektionsrisiko, sondern auch lange Arbeitswege, Anfahrtskosten und Ablenkungen durch den Trubel in so manchem Großraumbüro. Der Arbeitstag beginnt entspannter – und am Ende des Tages bleibt mehr Freizeit. Das wiederum kann die Produktivität steigern und Stress reduzieren.

Bald bundesweites Gesetz für das HomeOffice?

Für die Zukunft wahrscheinlich ist, dass auf Bundesebene ein Gesetz zum verpflichtenden HomeOffice kommen wird. Wie dieses aussehen wird, ist zurzeit noch unklar. Auf jeden Fall steigt die Wahrscheinlichkeit, dass noch strengere Regeln für das HomeOffice eingeführt werden. Diese These untermauert auch die Äußerung des Chef-Virologen der Berliner Charité, Christian Drosten, der gegenüber dem „Spiegel“ die kürzlich beschlossenen Regelungen zum HomeOffice als unzureichend bezeichnete. „Da hätte man sicher noch mehr tun können“, sagt Drosten. Es wäre gut gewesen, sich an der irischen Erfahrung im Herbst zu orientieren. „Irland hat damals strikt auf HomeOffice gedrängt, und das war anscheinend sehr effektiv“, so Drosten. „Dadurch reduziert sich automatisch die Belegung im öffentlichen Personennahverkehr.“

Wir bieten Ihnen: Unser HomeOffice for Rent

Viele Beschäftigte können nur eingeschränkt von zu Hause aus arbeiten, etwa, weil sie keinen schnellen Internet-Zugang haben, der PC veraltet ist oder die richtige Software fehlt. Und noch etwas bleibt meist auf der Strecke: Die Sicherheit Ihrer Daten.

Auch hier hilft der Staat, wir beraten Sie gern, wo Sie welche Gelder beantragen können, um Ihre Angestellten auch zuhause auf den neuesten Stand zu bringen. Damit alles immer gut funktioniert, bieten wir ein komplettes Rundum-Sorglos-Paket. Testen Sie beispielsweise unsere neueste Lösung: Das HomeOffice for Rent! Mit einer Hotline 24/7 für Ihre Angestellten, falls diese ein technisch bedingtes Problem haben.

Rufen Sie uns an: +49 511 6766898-0

Ein erstes Beratungs-Gespräch ist selbstverständlich kostenfrei.

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