E-Rezept

E-Rezept startet im Januar 2022: Schnittstellen zu Apotheken fehlen, Abrechnungen funktionieren noch nicht …

Die Einführung des digitalen Rezepts und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in Deutschland nimmt angeblich jetzt doch konkrete Formen an, so eine Meldung von der Nachrichtenagentur dpa Anfang November. Bereits vor einiger Zeit schon wurde die offizielle App für das elektronische Rezept (E-Rezept) in den App-Stores von Apple und Google zum kostenlosen Download bereitgestellt. Gleichzeitig startete ein Pilotversuch in Berlin und Brandenburg.

Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und das für die Umsetzung zuständige Unternehmen Gematik GmbH jetzt hinweisen, wird die bundesweite Umsetzung nun wie geplant im Januar 2022 starten. Und damit dementierte sie Medienberichte, wonach der Start des E-Rezeptes und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auf Ende Juni 2022 verschoben worden seien. „Die Starttermine sind gesetzlich vorgeschrieben und können von der KBV nicht verschoben werden“, sagte ein Sprecher der KBV auf Anfrage. Ausnahme ist eine weitere Richtlinie der KBV, wonach einzelne Arztpraxen bis Ende Juni 2022 auch noch mit Papierbelegen arbeiten dürfen, wenn technische Schwierigkeiten bei der Digitalisierung im Wege stünden. Hier ersetzt dann ein ausgedruckter DIN A5-Zettel das E-Rezept oder die eAU.

Arzneimittel per App

Die App für das E-Rezept stammt von der Gematik GmbH, die mehrheitlich dem Bund gehört und für den Aufbau eines sicheren Gesundheitsdatennetzes verantwortlich ist. Das Bundesgesundheitsministerium und die Gematik versprechen sich vom E-Rezept eine höhere Arzneimittelsicherheit für die Patienten, wenn alle eingenommenen Arzneimittel mit Blick auf Neben- und Wechselwirkungen kontinuierlich geprüft werden. Außerdem soll der gesamte Ablauf von der Verschreibung in den Arztpraxen über die Abholung durch die Patienten bis hin zur Abrechnung bei den Krankenkassen viel effizienter gestaltet werden.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat dem System ebenfalls bereits eine Freigabe erteilt. Die Überprüfung habe „keine wesentlichen Mängel“ festgestellt, so der Prüfbericht. Das BSI will den regulären Start ab 2022 allerdings nur erlauben, wenn die geforderten Auflagen umgesetzt werden. So sollen die Nutzer in der App künftig gewarnt werden, wenn sie den Zugriff auf ihr Smartphone nicht mit einem Code oder per Fingerabdruck schützen. Sie sollen außerdem eine Benachrichtigung bei ungewöhnlichen Anmeldeversuchen erhalten.

E-Rezept ist Teil der großen Digital-Reform des Gesundheitswesens

Mit dem E-Rezept-Pilotversuch startet auch die dritte Phase des großangelegten Digitalisierungsprojekts des deutschen Gesundheitswesens, die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA). Zum Stichtag 1. Juli sollten alle Arztpraxen an die digitale Telematik-Infrastruktur des Gesundheitswesens (TI) angeschlossen sein. Nach Auskunft der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sind „nahezu alle Praxen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten“ an die TI angeschlossen, die einen sicheren und schnellen Datenaustausch im Gesundheitswesen ermöglichen soll. (1) (Lesen Sie hierzu auch diesen Blogbeitrag).

Schnittstellen zu Apotheken fehlen noch immer ...

So weit so gut – theoretisch. Aber: Die Apothekenbranche wartet noch immer weiter auf die Schnittstellenverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Diese war bereits im Sommer erwartet worden und soll regeln, welche Daten Drittanbieter, also insbesondere Plattformbetreiber, aus der E-Rezept-App der Gematik ziehen dürfen. Das könnte wiederum bedeutende Auswirkungen auf deren Geschäftsmodelle haben. Doch zum gesetzlichen Start des E-Rezepts werden die Plattformen noch gar keine Schnittstellen zur Gematik-App nutzen können: Denn der noch nicht einmal fertige Verordnungsentwurf braucht erst noch den Segen der EU-Kommission.

Rechtsverordnung noch nicht vorhanden

Erst war sie für Juni oder Juli erwartet worden, pünktlich zum Start der E-Rezept-Erprobung. Dann hieß es, sie kommt nicht mehr vor der Bundestagswahl. Nun ist die Bundestagswahl zwei Monate her und es zeigt sich: Die Rechtsverordnung zum Digitale-Versorgung-und-Patientendatenschutzgesetz (DVPMG) wird nicht mal zum gesetzlichen Start des E-Rezepts in Kraft getreten sein. Für Plattformbetreiber wie beispielsweise Gesund.de wäre das äußerst misslich – wenn es denn im Januar eine E-Rezept-Einführung gäbe, die den Namen verdient. „Es ist mir unverständlich, wenn ich sehe, dass das Ministerium in dem Zeitraum 28 Gesetze mit Digitalbezug geschrieben, aber für diese eine Verordnung offenbar keine Zeit gefunden hat“, beklagte erst am Dienstag Apotheker Ralf König vom Health Innovation Hub beim E-Rezept-Summit des Digital-Abrechners Scanacs.

Fraglich, wer welche Apps nutzen darf

Mit der Verordnung will das BMG nämlich festlegen, welche Daten Drittanbieter-Apps aus den E-Rezepten auslesen dürfen, die sie aus der Gematik-App importieren. Davon wird also abhängen, welche Daten wie verarbeitet werden dürfen. Die Spanne der Möglichkeiten ist breit: So könnten es ausschließlich die 2D-Code sein, wie es beim Fotoversand bereits gehandhabt wird, aber theoretisch auch sämtliche Klardaten, die auch auf dem Ausdruck stehen – sowie sämtliche möglichen Abstufungen zwischen beiden Extremen. Für Drittanbieter kann das entscheidend sein, denn durch diese Vorgaben kann die Verordnungen indirekt definieren, wie deren Geschäftsmodelle aussehen können. (2)

Abrechnung funktioniert bei Warenwirtschaftssystemen nicht

Die Apotheken seien „E-Rezept-ready“, so heißt es seit einigen Monaten. Die Technik sei bereit und ginge es nur nach der Apotheken-EDV, könnte man das E-Rezept sofort einführen. Allerdings: Die Gematik hat kürzlich zum siebten Mal ihren sogenannten Konnektathon mit den Softwarehäusern und Abrechnern veranstaltet – und die Ergebnisse lassen die Apotheken alles andere als „E-Rezept-ready“ erscheinen. Denn empfangen und bearbeiten kann man elektronische Verordnungen zwar mit den meisten Warenwirtschaftssystemen, aber nicht abrechnen.

Und dass, obwohl es nur noch wenige Wochen hin ist bis das E-Rezept bundesweit ausgerollt und vier Wochen später gesetzlich verpflichtend werden soll. Dabei sind die meisten Warenwirtschaftssysteme noch nicht in der Lage, E-Rezepte zur Abrechnung zu bringen. So eine der Erkenntnisse aus dem jüngsten Konnekthaton der Gematik.

Laut Gematik waren dabei 90 Teilnehmer aus 39 Firmen beteiligt, darunter 24 Praxisverwaltungs- (PVS) und 13 Apothekenwarenwirtschaftssysteme sowie die beiden Abrechner König IDV und Scanacs.

Die Zahlen verraten schon einen ersten Zwischenstand mit Blick auf die Einführung: Von rund 120 PVS am Markt sind bisher nur 24 so weit, an der Testsession teilzunehmen. Laut Gematik waren 22 von ihnen erstmals bei einem Konnektathon mit dabei. Die Rezeptzahlen klingen im ersten Moment ermutigend: 1.727 E-Rezepte wurden laut Gematik in den beiden Tagen erstellt. Die Zahl der abgefragten Quittungen lag zusammen bei 151. Jene Quittungen fragt die Warenwirtschaftssoftware nach der Abgabe der Verordnung vom E-Rezept-Fachdienst ab. Auf ihrer Grundlage werden dann die Abrechnungsdatensätze für die Rechenzentren generiert. Theoretisch zumindest, denn in der Praxis läuft das alles andere als rund. Dass die Gematik keine Angaben zu den abgerechneten Rezepten macht, sagt schon viel aus, auch wenn es sich bei der Erstellung der Abrechnungsdatensätze genau genommen nicht um ihre Aufgabe handelt.

Kompletter Durchlauf konnte in Testphase noch nicht abgebildet werden

„Ein kompletter Durchlauf von Verordnung bis Abrechnung konnte offensichtlich noch nicht abgebildet werden. Es waren nur einzelne Teilnehmer dazu in der Lage, aber die große Mehrheit konnte das noch nicht“, erklärt ein Teilnehmer des Konnektathons. Insbesondere hake es bei der Erstellung der Abrechnungsdatensätze: Das scheine maximal in Einzelfällen zu laufen, dann aber auch nicht über die dafür vorgesehenen Schnittstellen. „Die Abrechner haben sich beschwert, dass keine Abrechnungsdatensätze bei ihnen eingegangen sind. Da haben die Warenwirtschaften eingeräumt, dass sie das noch gar nicht können. Es wird von den Unternehmen immer erklärt, dass die Warenwirtschaftssysteme E-Rezepte abrufen und bearbeiten können, dabei aber geflissentlich verschwiegen, dass das ohne die Abrechnung nur die halbe Miete für die Apotheker ist.“

„System noch nicht ausgereift“

Auch in der Kombination, in der es funktioniert hat, sei noch nicht der vorgesehene Weg eingehalten worden. So habe König IDV zwar Rezepte eines Warenwirtschaftsanbieters abrechnen können, das aber über einen FTP-Server statt über die vorgesehene Webschnittstelle getan. Andere Warenwirtschaftsanbieter seien trotz Anmeldung gar nicht erst erschienen. „Einige sagen, dass sie das Frontend noch gar nicht bereit haben. Das müsste also alles noch zusammengeführt und dann in echt getestet werden. Wenn das alles noch fehlt, ist da noch sehr viel zu tun“, berichtet der Teilnehmer aus einem der beteiligten Softwarehäuser. „Wenn wir noch sechs oder acht Monate Zeit hätten, wäre ich entspannt. Aber bei weniger als zwei Monaten finde ich das beängstigend, weil sich zeigt, dass das ganze System längst noch nicht ausgereift ist.“

KBV warnen von Versorgungs-Chaos

Die Warnungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vor einem Chaos in der Versorgung, weil die Technik für eine Massenanwendung wie das E-Rezept noch nicht einsatzbereit sei, wären deshalb berechtigt. „Im Grunde müsste man jetzt öffentlichen Druck aufbauen, damit jemand endlich die Reißleine zieht. Der Nachfolger von Jens Spahn müsste das machen, aber wann der kommt und ob er das gleich als erste Amtshandlung tun würde, ist eine berechtigte Frage. Wenn wir im Dezember eine neue Bundesregierung kriegen, wird es jedenfalls extrem knapp.“ (3)

Wir bereiten Ihre Systeme auf eine schnelle und reibungslose Umstellung vor!

Sie sind Arzt/Ärztin oder ApothekerIn? Oder DrittanbieterIn für Medikamentenversorgung? Wir sorgen dafür, dass Ihre digitale Infrastruktur bereit und „E-Rezept-ready“ (s.o. im Blogbeitrag) für die Umstellung ist – und Sie zu den ersten gehören, bei denen E-Rezept, eAU sowie die elektronische Patientenakte funktionieren! Und zwar zu 100 Prozent!

Das Beste daran: Einmal eingerichtet, müssen Sie sich um gar nichts mehr kümmern! Für Ihre Daten sowie deren Sicherheit sind wir zuständig. Und das jeden Tag, 24 Stunden lang. Probieren Sie es aus! Wir machen Ihren Server „ready“! Rufen Sie uns an. Wir stehen für eine erste kostenfreie Beratung zur Verfügung.

Telefon: 0511 6766898-0

7 Kommentare zu „E-Rezept startet im Januar 2022: Schnittstellen zu Apotheken fehlen, Abrechnungen funktionieren noch nicht …“

  1. Ich finde es super, dass ab 2022 das E-Rezept an der Apotheke erhältlich ist. Die Technologie und Digitalisierung scheint wohl auch im Gesundheitswesen wesentliche Fortschritte zu machen. Ich bin gespannt, was zukünftig noch so auf uns zukommt.

  2. Ich finde, eine patiententenindividuelle Medikamentenversorgung ist sehr wichtig. Gut zu wissen, dass das Bundesgesundheitsministerium und die Gematik sich vom E-Rezept eine höhere Arzneimittelsicherheit versprechen. Ich denke, dass das E-Rezept für viele Personen sehr praktisch ist.

  3. Ich suche momentan eine preisgünstige Apotheke. Aber von dem im Beitrag genannten Konzept habe ich noch nie etwas gehört. Auf jeden Fall finde ich dies aber sehr gut und hoffe, dass die Schnittstellen bald funktionieren.

  4. Ich finde, dass das E-Rezept eine sehr gute Idee ist. Der Gang zur Apotheke wird gespart, das kann älteren Menschen eine große Hilfe sein. Zum anderen werden Viren nicht weitergetragen. Eine krank Person kann das Rezept an einer der Stationen eintragen und vermeidet so den Kontakt zu anderen Menschen.

  5. Dann ist die Idee mit dem elektronisches Rezept also Wirklichkeit geworden. Jetzt kann ich meine Medikamente gemütlich von der Karte scannen lassen. Dann habe ich wirklich nicht mehr so viel Papierkram.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen