Nutzen Sie die Chance! Wir helfen Ihnen beim E-Rezept in der Praxis, Apotheke sowie im Klinikbetrieb.
Ab 1. Januar 2022 sollte das E-Rezept für Arzneien – verpflichtend – kommen, s. auch unseren Blogbeitrag vom November 2021.
Doch der neue Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zog jetzt die Bremse, da – endlich – offensichtlich im neuen Ministerium verstanden wurde, dass die nötige Technik noch nicht flächendeckend zur Verfügung steht, um einen reibungslosen Ablauf zwischen den Schnittstellen Apotheke / Ärzte / Kliniken zu gewährleisten.
Warum der Start des E-Rezepts verschoben wurde ...
Es gibt gleich mehrere Gründe, warum der Start des E-Rezepts jetzt doch verschoben wurde: So zeige beispielsweise eine erschreckend geringe Anzahl an erfolgreich ausgestellten E-Rezepten, dass eine echte und erfolgreiche Testphase fehle, hieß es etwa vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen. Konkreter wurde Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer: Anfang Dezember seien gerade einmal 42 E-Rezepte ausgestellt und erfolgreich abgerechnet worden. Die Entscheidung für den Aufschub stoße daher auf Zustimmung. Auch der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, betonte, keinesfalls dürfe die Versorgung mit Arzneimitteln gefährdet werden, „weil die Technik irgendwie hakt oder Daten falsch übermittelt werden“.
Nutzen Sie die Zeit: Unser Experten-Team sorgt dafür, dass Ihr System / E-Rezept funktioniert
Für ÄrztInnen und ApothekerInnen bedeutet das mehr Luft nach oben, um ein funktionierendes System von Fachleuten – wie uns – installieren zu lassen. Denn vom Tisch ist die Idee des digitalen Rezeptes nicht. Es handele sich lediglich um einen „Aufschub“. So jedenfalls heißt es in einem Schreiben vom 20. Dezember 2021 des Bundesgesundheitsministeriums, das den Aufschub damit begründet, dass „die erforderlichen technischen Systeme noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen“.
Kein Stress: Wir besorgen die passende Hard- und Software
Damit Sie keinen Stress haben und sich um Ihre Praxis- / Apotheken- / Klinik-Aufgaben kümmern können, organisieren wir für Sie alles, was Sie brauchen: Sowohl die für das E-Rezept erforderlichen Systeme als auch insbesondere die Sicherheit Ihrer Daten – Tag und Nacht.
Eins ist Fakt: Das E-Rezept kommt! Denn mit der digitalen Verschreibung können sich Patienten unnötige Wege sparen. Zumal die Rezepte auch für Angehörige eingelöst werden können. Und Patienten, die per Videosprechstunde ärztlichen Rat in Anspruch nehmen, sollen das Rezept direkt digital zugeschickt bekommen – und nicht wie bisher über den Postweg.
App zum Download steht zur Verfügung – aber nicht für privat Versicherte
Funktionieren soll das E-Rezept entweder über die eigens dafür entwickelte App, die auch schon zum Download zur Verfügung steht und bereits Zehntausende Male heruntergeladen wurde. PatientInnen können aber auch einen ausgedruckten QR-Code erhalten… Allerdings: Für privat Versicherte soll es vorerst kein Rezept in digitaler Form geben.
App zum Download steht zur Verfügung – aber nicht für privat Versicherte
Funktionieren soll das E-Rezept entweder über die eigens dafür entwickelte App, die auch schon zum Download zur Verfügung steht und bereits Zehntausende Male heruntergeladen wurde. PatientInnen können aber auch einen ausgedruckten QR-Code erhalten… Allerdings: Für privat Versicherte soll es vorerst kein Rezept in digitaler Form geben.
Neuer Starttermin für E-Rezept jetzt noch offen
Ein neuer Termin, ab wann die Pflicht in Kraft treten soll, steht noch nicht fest. Das erste Quartal des kommenden Jahres zunächst als Übergangszeitraum dienen, um Installationen vorzunehmen und Schulungen anzubieten. (1)
Neuer Gesundheitsminister findet Starttermin risikoreich und Belastung für Ärzte
„Beim E-Rezept gab es nicht unerhebliche technische Umsetzungsprobleme“, sagte Lauterbach jetzt zu seiner Entscheidung, beim Start des E-Rezepts die Bremse zu ziehen. Diese Umsetzungsprobleme seien bis jetzt nicht bewältigt worden. Aber, so Lauterbach weiter: „Wir arbeiten intensiv daran.“ Dennoch wäre ein Start zum 1. Januar insbesondere den Leistungserbringern nicht zuzumuten gewesen: „Ich konnte nicht sehen, dass wir in der aktuellen Notlage, in der Praxen und Kliniken an der Belastungsgrenze arbeiten, eine weitere Belastung hinzubringen durch die nicht vorbereitete Einführung des E-Rezepts.“
Nachdem im Pilotprojekt gerade einmal 42 E-Rezepte eingelöst wurden und zahlreiche Fragen offen blieben, schloss sich die neue Führung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in dieser Woche der Auffassung der Gesellschafter der Gematik an. (Anmerkung der Redaktion: die gematik trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur, die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen).
Bisherige Tests reichen nicht aus
Demnach reichten die bisher durchgeführten Feldtests zur Erprobung des E-Rezepts nicht aus, um einen sicheren Betrieb zu garantieren. Es werde deutlich, dass, „anders als oftmals von den Akteuren kommuniziert, die erforderlichen technischen Systeme noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen.“
Technische Flops formal anerkannt ...
Die gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung des E-Rezepts ab dem 1. Januar 2022 ist im Patientendatenschutzgesetz (PDSG) verankert, eine Absage wäre demnach nur mit einer Gesetzesänderung – also einer Abstimmung im Bundestag – möglich gewesen. Doch indem das BMG die fehlende technische Erprobung formal anerkannte, wurde der Ausfalltatbestand ausgeweitet: Es gebe eben zu viele Schwierigkeiten und Ungewissheiten, als dass von einem funktionierenden E-Rezept in der flächendeckenden Versorgung ausgegangen werden könne.
Wie geht es jetzt weiter?
Deshalb soll laut BMG ab Januar „der kontrollierte Test- und Pilotbetrieb schrittweise fortgesetzt und ausgeweitet werden“, um die Rahmenbedingungen für die Einführung des E-Rezepts möglichst schnell zu schaffen. „Sobald die vereinbarten Qualitätskriterien erfüllt sind, soll die Umstellung auf das E-Rezept nach einem noch festzulegenden Rollout-Verfahren erfolgen.“ (2)
In einer aktuellen Pressemitteilung der Gematik heißt es:
„Praxen, Apotheken, Krankenkassen und Softwareanbieter müssen noch mehr Erfahrung mit dem E-Rezept sammeln, um das System sicher umstellen zu können. Deshalb wird die bundesweite Testphase verlängert. Die Testphase soll genutzt werden, um die Anzahl der Teilnehmenden an den Tests zu erhöhen, Updates aufzuspielen, die nötige Software zu installieren, das Personal zu schulen und die Stabilität des Zusammenwirkens der einzelnen erforderlichen Komponenten intensiv zu prüfen. In diesem Zeitraum wird außerhalb der kontrollierten Testphase wie gewohnt das Muster 16-Formular („rosa Zettel“) genutzt.
Die gematik begleitet und unterstützt die Testphase weiterhin intensiv in Abstimmung mit allen beteiligten Akteuren. Ab Januar werden die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) laufend Updates zum Ausstattungsgrad der Apotheken, Praxen und Krankenhäuser geben. Die gematik wird ihre Gesellschafter und die Öffentlichkeit transparent zum aktuellen Stand der Einführung informieren.
Mit der bundesweiten Öffnung der Testphase im Dezember 2021 sind alle Akteure gefordert, sich intensiv zu beteiligen. Alle Praxis- und Apothekenverwaltungssysteme sowie Krankenhausinformationssysteme müssen zügig die Testung aufnehmen. Alle Krankenkassen sind bereits in der Lage, E-Rezepte zu empfangen.
Sobald bestimmte Qualitätskriterien erfüllt sind, soll der flächendeckende Rollout in einem noch festzulegenden Verfahren erfolgen. Das weitere Vorgehen wird in den kommenden Wochen mit den Gesellschaftern abgestimmt.“ (3)
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Telefon: 0511 6766898-0