Foerderung Digitalisierung Schulen

Wieso, weshalb, warum: Wer nicht fragt … weiß nicht, wie und wo es Unterstützung zur Digitalisierung an Schulen gibt

Die Meldung vom 18. Juni 2021 auf NTV von dpa ist nicht überraschend:
Der niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) will mehr Tempo bei der Digitalisierung von Schulen machen. „Von den rund 465 Millionen Euro, die an Schulen fließen können, wurden bisher 95 Millionen beantragt“, sagte Tonne der in Oldenburg erscheinenden Nordwest-Zeitung. Das Tempo habe sich wie geplant erhöht, aber es gebe noch viel Luft nach oben. Das Land werde die inhaltlichen Angebote der Niedersächsischen Bildungscloud ausbauen. (1)

Rund um das Thema Digitalisierung an Schulen sind viele Fragen offen. Einige der häufigsten sind: Warum werden die Gelder, die über den Digitalpakt Schule zur Verfügung stehen, nicht (ausreichend) genutzt? Liegt es daran, dass die LehrerInnen ohnehin seit der Corona-Krise noch mehr überfordert sind als sonst? Oder gibt es zu viel Bürokratie beim Beantragen der Gelder? Oder fehlt einfach das (Fach-)Wissen der LehrerInnen, die die Gelder beantragen sollen / können / dürfen, da sie eigentlich gar keine Ahnung haben, was für digitale Infrastrukturen sie bereits an der Schule haben und – darauf aufbauend – für ein innovatives Digitalkonzept noch brauchen?

Wir haben für Sie recherchiert – und einige wesentliche Fragen geklärt.
Als Dienstleister vor Ort in Hannover und Region haben wir uns dabei auf Niedersachsen beschränkt.

Wie viel Geld steht zur Verfügung?

Nach einem bundesweit fest gelegten Rechenmodell (Königsteiner Schlüssel) stehen in Niedersachsen insgesamt ca. 522 Millionen Euro zum Abruf bereit.

Wer kann das Geld abrufen?

Öffentliche Schulen, Schulen in freier Trägerschaft, Pflegeschulen und Studienseminare. 90 Prozent der Investitionssumme des Digitalpakts gehen dabei an die Schulträger.

Was ist mit Systemadministratoren und Wartungspersonal?

Der Antragsteller muss in seinem Antrag versichern, dass er die Wartung und den Support für Planung und Installation für die beantragte Hardware sicherstellt.

Wo können die Anträge gestellt werden?

Mit der Bearbeitung der Förderanträge ist die Niedersächsische Landesschulbehörde in Osnabrück beauftragt. Das Fachteam DigitalPakt ist unter der Telefonnummer 0541/ 77046-555 zu erreichen.

Braucht man ein (Medienbildungs-) Konzept bei der Antragsstellung?

Tatsächlich ist die Voraussetzung einer Förderung ein Medienbildungskonzept an den Schulen. Das Konzept muss zwar nicht bei Antragsstellung bereits vorliegen, aber es muss spätestens innerhalb des Förderzeitraums erarbeitet werden.

Wie soll so ein Konzept aussehen?

Das Medienbildungskonzept muss Aussagen mit Bezug zu beantragten Fördergegenständen enthalten:
a) zur Ausstattungsplanung und Internetanbindung
b) zum pädagogischen Einsatz und zum Erwerb von Medienkompetenz im schuleigenen Curriculum sowie
c) zur bedarfsgerechten Fortbildungsplanung der Lehrkräfte.
Bei der Antragstellung muss außerdem im Antragsformular ein pädagogisch-technisches Anforderungsprofil zu den Punkten a-c eingetragen werden.

Was genau ist überhaupt förderfähig?

Gefördert werden:

  • Maßnahmen zum Aufbau und zur Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände; Serverlösungen jedoch nur, sofern zum Zeitpunkt der Antragstellung von keinem Anbieter ein Anschluss der betreffenden Schule an das Glasfasernetz innerhalb von mindestens zwölf Monaten garantiert werden kann,
  • die Einrichtung von schulischem WLAN
  • Anzeige- und Interaktionsgeräte (beispielsweise interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte) zum pädagogischen Betrieb in der Schule,
  • digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung,
  • mobile Endgeräte (Tablets, Laptops und Notebooks) inklusive Lade- und Aufbewahrungszubehör, wenn die Schule über die notwendige Infrastruktur verfügt,
  • spezifische fachliche oder pädagogische Anforderungen, die den Einsatz solcher Geräte erfordern und dies in einem pädagogisch-technischen Anforderungsprofil der Schule dargestellt ist, der Antragsteller bestätigt, dass weitere Investitionen nicht erforderlich sind, und die Gesamtkosten für mobile Endgeräte von 25.000 Euro je einzelne Schule nicht überschritten werden.
  • Leasing von IT-Infrastruktur ist nur dann eine förderfähige Investition, wenn es sich um Vollamortisierungsleasing oder Mietkauf handelt und nichtinvestive Ausgaben aus den Leasingraten herausgerechnet werden (insbesondere Support, Wartung, Versicherungen, Zinsen) und eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ergeben hat, dass Leasing günstiger ist als Kauf.

Ist eine Förderungen einmalig oder verlängerbar?

Der errechnete Betrag bleibt bis zum 16.05.2023 für jeden Schulträger reserviert. Der Zeitpunkt und die Anzahl der Anträge spielt also keine Rolle. Es wird sogar begrüßt, wenn zunächst sorgfältig und in Abstimmung mit den Schulen geplant wird. Bis zum 16.05.2023 können Schulträger dann mehrfach Anträge stellen bis sie ihren Maximalförderbetrag ausgeschöpft haben. Bis dahin nicht abgerufene Mittel werden anschließend neu verteilt, damit möglichst der vollständige Abfluss aller Mittel erfolgt.

Wer ist für die Wartung der Geräte zuständig?

Die Zuwendung (Anmerkung der Redaktion: für die Wartung der Geräte) wird unter der Voraussetzung gewährt, dass der Schulträger u.a. sämtliche Folgekosten (beispielsweise Betriebskosten, Reparaturkosten etc.) übernimmt, solange die angeschafften Gegenstände in der Schule verwendet werden.

Sind Brandschutz- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen förderfähig?

Eine Förderung von Brandschutz- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist im Rahmen investiver Begleitmaßnahmen grundsätzlich möglich … beispielsweise wenn der Serverraum zum Schutz der Server gegen Brände von außerhalb des Raumes geschützt wird oder von Bränden innerhalb des Raumes abgeschottet wird. Förderfähig ist auch der erneute fachgerechte Verschluss von Brandbarrieren nach deren Öffnung für einen fachgerechten Anschluss der geförderten Ausstattung. Nicht förderfähig sind hingegen allgemeine Brandschutzmaßnahmen. Arbeitssicherheitsmaßnahmen sind in Analogie förderfähig.

Welche Konsequenzen hat die Digitalisierung für Lehrerinnen und Lehrer?

Die Arbeit von Lehrerinnen und Lehrern verändert sich durch die Digitalisierung genauso wie andere Arbeitsplätze. Dies bedeutet nicht, dass das bisherige Wissen nichts mehr wert ist. Im Gegenteil: Durch den professionell pädagogischen Blick wird das Lernen mit und über Medien in das fachliche Wissen integriert. Lehrkräfte benötigen hierfür zum einen eigene Medienkompetenz und zum anderen medienpädagogische Kompetenzen. Zurzeit werden phasenübergreifend sowohl die Ausbildung der Lehrkräfte an Universitäten als auch der Vorbereitungsdienst an Studienseminaren systematisch hinsichtlich Medienkompetenzen ergänzt. Für bereits aktive Lehrkräfte gibt es ein breites Angebot an Fortbildungsmaßnahmen. Mit den Angeboten der Medienberatung Niedersachsen stehen im Land ca. 80 medienpädagogische Beraterinnen und Berater für eine Prozessbegleitung der Schulen zur Verfügung.

Wir helfen Ihnen, Ihre Schule fachgerecht zu digitalisieren. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch dabei, die dafür notwendigen Fördergelder zu beantragen, um so einen reibungslosen digitalen Schulalltag ermöglichen zu können. Rufen Sie uns an!
Telefon: 0511 6766898-0

1 Kommentar zu „Wieso, weshalb, warum: Wer nicht fragt … weiß nicht, wie und wo es Unterstützung zur Digitalisierung an Schulen gibt“

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